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Urteile im Allgemeinen und meine im Besonderen

Nachdem ich gerade dazu aufgefordrt wurde, meine Urteile erst zu fällen, nachdem ich mir ein persönliches Bild gemacht habe, bin ich über selbst-kritische Fragen ins Grübeln gekommen wie zum Beispiel:

  • “Fälle ich meine Urteile vielleicht zu vorschnell?”
  • “Sind es deswegen Vor-Urteile?”
  • “Fälle ich sie zu unpersönlich?”
  • “Was ist ein Ur-Teil eigentlich?”

Lasst mich mal die Fragen der Reihen nach von unten nach oben durchgehen.

“Was ist ein Urteil eigentlich?”

Also so ganz unbedarft hätte ich mal vermutet, daß es debei um irgendeine Teil-ung geht, und zwar um eine ziemlich Grundlegende, nämlich eine ur-tümliche Teilung ( …die natürlich auch irr-tümlich sein kann, aber das wollen wir ein ander Mal beleuchten). Um aber letzte Zweifel auszuräumen, schaut man in irgendeinem klugen Nachschlagewerk nach und freut sich wie Schnitzel, das es so etwas wie Wikipedia gibt. Oh, wie ich diese kurzen und prägnanten Erklärungen liebe!

Ein Urteil ist eine wertende Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand.

Na bitte, lag ich gar nicht so verkehrt mit der Ur-Teilung, denn Ent-Scheidung hat ebenfalls damit zu tun, dass man das eine - vorher vom anderen geteilte Teil - von den anderen Teilen scheidet, also trennt. Und die Vorsilbe “ent” impliziert, daß man sich für nur ein Teil ent-scheidet und das Andere wegkickt, ent-sorgt oder sich seiner sonstiwe ent-ledigt.
Hach, unsere deutsche Sprache hat schon was in ihrer An-schau-lichkeit, nicht wahr? ;-)

Wenn ich also urteile bzw. ein Urteil fälle, treffe ich wertende Entscheidungen über bestimmte Sachverhalte und Erkenntnisgegenstände.

Fälle ich Urteile zu unpersönlich?

Steht da in dieser Erklärung von Wikipedia etwas von der Notwendigkeit vorher gemachter persönlicher Eindrücke? Eigentlich nicht. Wobei man sich fragen kann, inwieweit ein Urteil jemals un-persönlich sein kann, wenn es doch eigentlich immer von einer Person gefällt wird - im angesprochenen Fall von mir.

Und da Wert-ungen eigentlich immer auf den persönlichen Werten des Be-wert-enden beruhen, geht es eigentlich schon gar nicht anders, als daß Urteile eine sehr persönliche Angelegenheit sind. Im Übrigen wohl auch meisten für den Beurteilten - sofern es sich, wie im angesprochenen Fall, um eine Person handelt. Man beachte bitte, dass ich hier bewusst von der Be-Urteiltung einer Person spreche und nicht von deren Ver-Urteilung.

Wenn ich also urteile bzw. ein Urteil fälle, treffe ich also, auf persönlichen Werten beruhend, persönlich gewertete Entscheidungen über bestimmte Sachverhalte und Erkenntnisgegenstände und ich tue das höchstpersönlich und in eigener Person.

Die beiden noch verbleibenden Fragen muß man wohl zusammenfassen:

Treffe ich meine Urteile vorschnell und sind es deswegen Vor-Urteile?

Nun, wann ist ein Urteil ein Vor-Urteil? Mein gewöhnlicher(?) Menschenverstand hätte nun einfach vermutet, daß es sich hierbei schlicht und ergreifend um ein Urteil handelt, daß gefällt wird, be-vor man alle für eine endgültig wertende Entscheidung erforderlichen Fakten kennt. Aber auch hier bemüht man erneut ein kluges Nachschlagewerk und wundert sich dann, daß bei Wikipedia ein sehr viel größeres Aufheben um den Begriff Vorturteil gemacht wird als um den des eigentlichen Urteils.

Ich bin weit davon entfernt, das jetzt alles in voller epischer Breite wiederzugeben und beschränke mich auf die zeitliche Abfolge, in der ein Vorurteil - egal, in welcher Weise es verstanden werden will - immer vor dem eigentlichen Urteil gefällt wird.

Tja, wenn man dann nun die Frage beleuchten will, ob ich vorschnelle Voruteile anstatt engültiger Urteile fälle, muß man darüber nachdenken, wann ein Urteil endgültig ist. Gibt es überhaupt end-gültige Urteile? (Und weiß Ramona überhaupt, was für Kopfzerbrechen sie mir da bereitet? ;-) )

Ich würde mal sagen: ja, es gibt end-gültige Urteile. Nämlich dann, wenn in der Konsequenz entweder die urteilende oder die beurteilte Person keine Möglichkeit mehr haben, eine Revision (”Revidierung” gibt es als Substantiv wohl nicht?) des zuletzt gefällten Urteils herbeizuführen. Dies ist streng genommen gemeinhin erst im Falle des Ablebens einer der beteiligten Personen gegeben.

Ergo: solange eine der beteiligten Personen noch lebt, muß streng genommen jedes Urteil als Vorurteil betrachtet werden, denn es könnte später wieder geändert werden. Noch konkreter: solange ich lebe, müssen alle meiner Urteile streng genommen als nur vorläufige Urteile, eben Vor-Urteile betrachtet werden.

Wenn ich also urteile bzw. ein Urteil fälle, treffe ich also vorläufige, auf persönlichen Werten beruhend, persönlich gewertete Entscheidungen über bestimmte Sachverhalte und Erkenntnisgegenstände und ich tue das höchstpersönlich und in eigener Person.

Man könnte sich jetzt noch darüber Gedanken machen, daß es erst einer Veränderung der Entscheidungsgrundlage bedarf, bevor ein Urteil revidiert wird, was sowohl durch veränderte Wertemaßstäbe des Urteilenden als auch durch Verändertung des beurteilten Gegenstandes geschehen kann (aber nicht zwangsläufig geschehen muß). Aber ich denke, für den internen Hausgebrauch auf diesen Webseiten kann man den Satz so stehen und gelten lassen.

Salopp formuliert: sowohl ich als auch die Leser sollten bei allen meinen Urteilen gewahr sein, daß meine Urteile vorschnell, aber auch nur vorläufig, und auf jeden fall persönlich, aber eben nur persönlich sind.

Es bleibt die abschließende Frage: darf ich das?

Ja, ich denke, in diesem Bewusstsein über die wahre Natur meiner hier veröffentlichten Be-Urteilungen, darf ich neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht auf Entscheidungsfreiheit für mich beanspruchen, selbst wenn diese Entscheidungen durch implizierte Wertung einem Urteil gleichkommen.

Das heisst in letzter Konsequenz: ja, in diesem Bewusstsein ich darf mir das Recht herausnehmen, hier hier hemmungslos zu lästern.

Und meiner persönlichen, vorläufigen Beurteilung nach ging es der lieben Ramona - und auch eventuellen zukünftigen anderen “Gegenanwälten” - um nichts Anderes, als mich in genau diesem Recht einschränken zu wollen. ;-)

“Einspruch abgelehnt!” 8-)

Gruß, Ich

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